Eingetragene Partnerschaft
Siehe auch:
Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, Erbrecht, Witwenpension, Familienname, Unterhalt bei Trennung und Scheidung, Pflegefreistellung
Seit 1. Jänner 2010 können in Österreich zwei Menschen des gleichen Geschlechts eine eingetragene Partnerschaft begründen. Damit gehen Sie eine Lebensgemeinschaft auf Dauer mit gegenseitigen Rechten und Pflichten ein.
Die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft erfolgt unter gleichzeitiger und persönlicher Anwesenheit beider Partnerinnen/beider Partner vor der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat, in Wien: MA 35). Mit der protokollierten Erklärung, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu wollen, sowie deren Unterfertigung durch die Partner und den zuständigen Beamten kommt diese rechtswirksam zustande.
Voraussetzungen
- Zwei Personen gleichen Geschlechts
- Volljährigkeit
- Geschäftsfähigkeit; bei beschränkter Geschäftsfähigkeit ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich
- Keine aufrechte Ehe
- Keine aufrechte eingetragene Partnerschaft
- Keine Verwandtschaft in gerader Linie, keine voll- oder halbbürtigen Geschwister, kein Adoptivverhältnis
Nähere Informationen zur eingetragenen Partnerschaft finden Sie auf http://www.help.gv.at.
Nachlese
Broschüre "Eingetragene Partnerschaft" herausgegeben vom Rechtskomitee Lambda.