Frauenhandel
2005 hat Österreich das UN-Protokoll zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels ratifiziert.
Laut „International Labour Organisation" werden jährlich 2,4 Millionen Menschen Opfer von Menschenhandel. Neben dem illegalen Drogen- und Waffenhandel ist das Geschäft mit der „Ware" Mensch das einträglichste der internationalen Kriminalität. Schätzungen zufolge werden damit jährlich Gewinne von 32 Milliarden Dollar erzielt. 80 Prozent der Opfer von Frauenhandel sind Frauen und Mädchen. Knapp die Hälfte davon sind noch Kinder.
Von Frauenhandel wird gesprochen, wenn Frauen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen aus Staaten, in denen sie aus wirtschaftlichen Gründen kaum Überlebenschancen haben, in ein vergleichsweise reiches Land gelockt, in ihrer rechtlosen Lage zur Ausübung von Dienstleistungen gezwungen und ihrer persönlichen Freiheit und sexuellen Integrität beraubt werden.
Oft wird Frauenhandel mit der Vermittlung von Frauen als Prostituierte gleichgesetzt. Tatsächlich ist dies jedoch nur ein - wenn auch sehr großer - Teilbereich des Frauenhandels. Frauen werden auch zum Zweck der Eheschließung und Scheinadoption gehandelt oder als Hausangestellte oder in Betriebe in sklavereiähnliche (Arbeits-)Verhältnisse vermittelt.
Österreich ist sowohl Transit- als auch Zielland von Menschenhandel.
Ein wichtiger Teil der österreichischen Maßnahmen gegen Frauenhandel zielt darauf ab, zur Verbesserung der Situation in den Herkunftsländern - beispielsweise im Rahmen der österreichischen Entwicklungs- und Ostzusammenarbeit - beizutragen.
Rechtslage:
Im österreichischen Strafrecht wird Menschenhandel vor allem unter dem Tatbestand Menschenhandel und Grenzüberschreitender Prostitutionshandel (§§ 104a und 217 Strafgesetzbuch) erfasst.Die Zahl der Verfahren und mehr noch die der Verurteilungen ist äußerst gering.
Opferschutz:
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz sieht einen befristeten Aufenthalt aus humanitären Gründen vor. Demnach kann ZeugInnen und Opfern von Menschenhandel humanitärer Aufenthalt für mindestens sechs Monate sowie die Aufnahme in ein ZeugInnenschutzprogramm gewährt werden. Es handelt sich dabei jedoch um eine Kann-Bestimmung, nicht um einen rechtlichen Anspruch.Das bedeutet, dass Frauen, die gegen Schlepper aussagen, die Abschiebung ins Herkunftsland riskieren, wo die Schlepperbanden erneut Zugriff auf sie und ihre Familien haben und ihre Notlage überdies größer ist als jene, aus der sie ursprünglich geflohen sind, da sie für das Schleppen oft eine hohe Verschuldung in Kauf genommen haben.
Kontakt
Beratung und Unterstützung erhalten von Frauenhandel betroffene Frauen bei- Beratungsstellen für Migrantinnen (siehe Adressenverzeichnis, Abschnitt: Beratungsstellen speziell für Migrantinnen)
- der Frauenhelpline gegen Männergewalt: 0800/222 555 (gebührenfrei)
- dem Verein LEFÖ
IBF - Interventionsstelle für Betroffene von Frauenhandel
Floragasse 7A/ 7, 1040 Wien
Tel: 01-796 92 98
E-Mail: ibf@lefoe.at
www.lefoe.at
Nachlese
http://www.menschenhandel-info.at/http://www.bmeia.gv.at/ (Außenpolitik - Menschenrechte ‑ Schwerpunktthemen - Kampf gegen den Menschenhandel)