Eingliederungsbeihilfe
Siehe auch:
Arbeitsmarktservice, Beruflicher Wiedereinstieg
Die Eingliederungsbeihilfe ("Come back") ist eine Förderung des Arbeitsmarktservices (AMS), die Arbeitslosen den Widereinstieg in die Berufswelt erleichtern soll. Die Förderung wird an ArbeitgeberInnen in Form eines Zuschusses zu Lohn- und Lohnnebenkosten bezahlt.
Anspruchsvoraussetzungen:
Die Förderung können alle ArbeitgeberInnen erhalten, ausgenommen das Arbeitsmarktservice, politische Parteien sowie der Bund.Gefördert wird das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten Arbeitslosen, wenn diese
- älter als 45 Jahre (Frauen) oder 50 Jahre (Männer) sind oder
- mindestens sechs Monate (bei Personen unter 25 Jahren) oder mindestens 12 Monate (bei Personen über 25 Jahren) als arbeitslos vorgemerkt sind
- akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. aufgrund von Betreuungspflichten)