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Eheschließung

Die Ehe ist eine durch gesetzliche Regeln gefestigte Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts.

Die Zahl der Eheschließungen geht in Österreich seit Jahrzehnten zurück. In den 1990er Jahren betrug sie rund 45.000 pro Jahr. Bis 2007 sank die Zahl der Eheschließungen  auf 36.000. Gleichzeitig nahmen neue Lebensformen zu; die Zahl der Lebensgemeinschaften, der alleinlebenden Personen und der AlleinerzieherInnen stieg. Nach wie vor aber ist die Ehe die mit Abstand am meisten verbreitete Lebensform. Etwas mehr als 40 Prozent aller EinwohnerInnen Österreichs sind verheiratet.

Formal wird die Ehe beim Standesamt durch das Unterschreiben und Aushändigen einer Urkunde in Anwesenheit von zwei TrauzeugInnen rechtlich verbindlich. Konfessionelle Eheschließungen sind nicht rechtsgültig.

Kontakt

Die zuständige Behörde für die Anmeldung, aber auch für alle Auskünfte in Zusammenhang mit einer Eheschließung ist das für den Hauptwohnsitz zuständige Standesamt eines der beiden Heiratswilligen. Die Trauung selbst kann bei einem Standesamt Ihrer Wahl stattfinden.

Voraussetzungen:

  • Ehefähigkeit:

-     Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres wird eine Person ehemündig und geschäftsfähig
-     Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr kann ein Gericht eine Person auf Antrag für ehemündig erklären, wenn der zukünftige Ehepartner/ die zukünftige Ehepartnerin volljährig ist und die Person für die Ehe reif erscheint. Außerdem müssen die oder der gesetzliche VertreterIn (meistens die Eltern) einwilligen.

  • Eheverbote:

-     Blutsverwandtschaft (gerade Linie - Vater Tochter, zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern, auch wenn diese unehelich geboren sind)
-     Adoptivverhältnis, so lange dieses nicht aufgelöst wurde
-     Doppelehe

Ablauf:

Der erste Schritt ist das gemeinsame persönliche Erscheinen der angehenden Eheleute beim Standesamt, um dort zu erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen.

Der Standesbeamte/ die Standesbeamtin informiert über die vorzulegenden Urkunden und Nachweise, stellt Fragen nach Ehefähigkeit und etwaigen Eheverboten und fertigt ein Aufgebot an.

Bei diesem ersten Termin ist es nicht notwendig, alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Informieren Sie sich, welche Papiere in Ihrem individuellen Fall benötigt werden, und reichen Sie diese nach.

Wichtig

Am Standesamt müssen Sie bekanntgeben, welchen Namen Sie nach der Eheschließung führen wollen, ob Sie ihren bisherigen Familiennamen beibehalten wollen, ob Sie sich für einen Doppelnamen entscheiden oder den Namen des Ehepartners/ der Ehepartnerin annehmen und welcher der Namen Familienname des Kindes/ der Kinder sein soll. Das kann bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung geschehen, allerspätestens müssen Sie sich am Tag der Eheschließung darüber geeinigt haben.

Erforderliche Unterlagen:

Welche Unterlagen und Dokumente vorzulegen sind, hängt davon ab, ob die Eheleute die österreichische oder eine andere Staatsbürgerschaft haben; ob sie bereits verheiratet waren, gemeinsame uneheliche Kinder haben und auch davon, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder nicht ehemündig sind.

Österreichische StaatsbürgerInnen müssen - wenn sie ledig und voll geschäftsfähig sind - folgende Dokumente vorlegen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Abschrift aus dem Geburtenbuch, nicht älter als sechs Monate, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldebestätigung
  • Eventuell urkundlicher Nachweis des akademischen Grades

AusländerInnen benötigen zusätzlich:

  • Reisepass - oder Staatsbürgerschaftsnachweis plus Lichtbildausweis
  • Ehefähigkeitszeugnis - erhältlich bei der Heimatbehörde oder bei der diplomatischen Vertretung in Österreich

Wichtig

Fremdsprachige Urkunden müssen Sie im Original mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorlegen. Diese Übersetzung darf in der Regel nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten DolmetscherInnen vorgenommen werden.

Eine Dolmetscherliste finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz: www.bmj.gv.at/

Weitere Informationen zu fremdsprachigen Dokumenten sowie die Kontaktadressen österreichischer Vertretungen im Ausland oder ausländischer Vertretungen in Österreich erhalten Sie beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten: www.bmeia.gv.at/

Wenn Sie bereits verheiratet waren und geschieden oder verwitwet sind:

  • Die Heiratsurkunde/n der früheren Ehe/n
  • Nachweis der Aufhebung oder Scheidung der Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung der Rechtskraft - Stempel!)
  • Sterbeurkunde des Ehepartners/ der Ehepartnerin

Wenn Sie ein oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben:

  • Geburtsurkunde/n des gemeinsamen Kindes/ der gemeinsamen Kinder
  • Vaterschaftsanerkenntnis (sofern der Vater auf der Geburtsurkunde noch nicht eingetragen ist)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn vorhanden
  • Nachweis des Wohnsitzes des Kindes/ der Kinder

Fristen

Zu einer standesamtlichen Eheschließung können Sie sich frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Termin anmelden, da das Aufgebot maximal so lange gültig ist. Die durchschnittliche Wartezeit beträgt in größeren Städten zwei bis sechs Wochen. Den früher üblichen Aushang zur Bekanntmachung des Aufgebots gibt es in Österreich nicht mehr.

Kosten:

Je nach Anzahl der erforderlichen Dokumente variiert die Höhe der Kosten. Alle Gebühren - auch für die Durchführung der Trauung und für die Heiratsurkunde/n - sind bereits bei der Anmeldung der Eheschließung zu entrichten. Für Zusatzleistungen wie Musik können weitere Kosten entstehen.

Nachlese

Nähere Informationen: http://www.help.gv.at/ (Suchbegriff: Anmeldung zur Eheschließung)

Wichtig

Es ist sinnvoll, sich bereits vor der Eheschließung über die rechtlichen Konsequenzen einer Ehe und einer möglichen Auflösung zu informieren.

Die Broschüre „Partnerschaft. Ehe. Trennung. Scheidung. Rechts ABC", 2007 herausgegeben von der Frauenministerin im Bundeskanzleramt, ist aus dem Internet herunterzuladen: http://www.frauen.bka.gv.at/ (Publikationen).

Persönliche Beratung über Rechte und Pflichten in der Ehe und alle familienrechtlichen Fragen, erhalten Sie

  • in Frauenberatungsstellen (siehe Adressenverzeichnis, Abschnitt: Frauenberatungsstellen und Treffpunkte)
  • in Familien- und Partnerberatungsstellen. Eine Liste der Familien- und Partnerberatungsstellen in Ihrem Bundesland finden Sie unter der Webadresse www.familienberatung.gv.at

Info-Hotline: 0800/24 02 62 (gebührenfrei)