Arbeitsinspektion
Aufgabe der Arbeitsinspektorate ist es, Defizite im Bereich Sicherheits- und Gesundheitsschutz abzustellen und die Einhaltung der Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen zu überwachen, beispielsweise der Mutterschutzbestimmungen und der Beschäftigungsverbote für Jugendliche und für Schwangere. In die Zuständigkeit der Arbeitsinspektorate fällt auch die Kontrolle der illegalen Beschäftigung von AusländerInnen.
Die Arbeitsinspektorate gehen allen Hinweisen und Beschwerden nach, egal ob diese schriftlich, mündlich oder telefonisch einlangen. Beschwerden sind von den ArbeitsinspektorInnen vertraulich zu behandeln. Allfällige Nachteile am Arbeitsplatz sind daher nicht zu befürchten.
Kontakt
Zentral-Arbeitsinspektorat
Favoritenstraße 7
1040 Wien
Tel. 01/711 00- 6414
E-Mail: vll@bmask.gu.at Adressen der Arbeitsinspektorate: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/