Alleinerzieherabsetzbetrag
Siehe auch:
Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherinnen, Arbeitnehmerveranlagung, Familienbeihilfe
Der Alleinerzieherabsetzbetrag ist ein Steuerabsetzbetrag.
Anspruchsvoraussetzungen:
Als Alleinerziehende gelten Steuerpflichtige, die- mindestens für ein Kind für mehr als sechs Monate im Jahr Familienbeihilfe erhalten
- nicht mehr als sechs Monate im Kalenderjahr in einer ehelichen oder einer Lebensgemeinschaft leben.
Höhe des Absetzbetrages (jährlich):
- € 494,- bei einem Kind
- € 669,- bei zwei Kindern
- zusätzlich € 220,- für jedes weitere Kind
Antragstellung:
Während des Kalenderjahres ist der Alleinerzieherabsetzbetrag beim Arbeitgeber/ bei der Arbeitgeberin geltend zu machen (Formular E30).Alleinerziehende ohne Erwerbseinkommen (z.B. BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld) beantragen den Alleinerzieherabsetzbetrag beim Wohnsitzfinanzamt (Formular F5).